Statuten 5xB International Teil 2

 

Art. 8

Behörden

Das jährliche Top-Treffen, sowie das alle drei Jahre stattfindende Treffen von „5x Beringen International“ ist nicht ein Anlass von Vereinen, sondern ein Völkerverbindendes Treffen unter sieben Gemeinden, in denen die Ortschaften Be(h)ringe(n) eingegliedert sind.

Jede Gemeinde delegiert zur Koordination ein oder mehrere Abgeordnete der Gemeindebehörde zum jährlich stattfinden Top -Treffen, sowie zum alle drei Jahre stattfindenden Treffen von „5x Beringen International“. Jeder Gemeindeabgeordnete muss in das offizielle Rahmenprogramm eingebaut werden, zwecks Vorstellens der jeweiligen Gemeinde und Mannschaft.

Art. 9

Sonstiges

Alle wichtigen Punkte, welche nicht in diesen Statuten aufgeführt sind und zu Diskussionen Anlass geben, sind auf die Tagesordnung des Top-Treffens zu setzen. Etwaige Änderungen an den Statuten müssen bis zum nächsten Top-Treffen in die Statuten eingetragen werden und den Mitgliedern verteilt werden.

Art. 10

Spielreglement

Das Spielreglement ist vom Vorstand anzunehmen und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Statuten.

Art. 11

Inkrafttreten

Die Statuten treten nach der Annahme sofort in Kraft und ersetzen die Statuten vom 4. Mai 1991.

Art. 12

Genehmigung

Die Statuten wurden am Top-Treffen vom 8. Mai 1999 genehmigt.

Komitee 5x Beringen International

Be(h)ringe(n), den 8. Mai 1999

Der Präsident Der Vizepräsident
Max Russenberger Olaf Möller

 


 

Nachtrag 1 zu den Statuten

 

Die Kasse / Der Kassier

Art. 3 der Statuten

  • Das de Internationalen Komitee von „5x Beringen International“ muss in einem der EU-Mitglieder-Länder eingerichtet werden.
  • Es muss ein Kassier gewählt werden, welcher in den EU-Mitgliederländer Wohnsitz hat.
  • De Kassier verwaltet die Kasse des Komitee von „5x Beringen International“ und legt Jährlich, zuhanden des Top – Treffens eine Abrechnung vor.
  • Die Abrechnung muss dem Vice-Präsidenten, der zusätzlich als Revisor amtet vorgelegt werden.
  • Der Kassier wird auf drei Jahre gewählt und ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder wählbar.

Diese Änderung wurde durch die Delegierten beim Top Treffen 2005 genehmigt.

Beringe/Niederlande den 7. Mai 2005

Der International Präsident

Max Russenberger

© 2010

 

 

 

Statuten 5xBeringen-International
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